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GEBÜHRENORDNUNG
Gebührenordnung des 1. Moritzburger Schützenvereins 1991 e. V. (Stand 01.09.2022)
Einmalige Eintrittsgebühr | 357,00 € | |||||||
Einmalige Eintrittsgebühr für Jugendliche (< 18 Jahren) | 257,00 € | |||||||
Einmalige Eintrittsgebühr für Ehepartner und Partner | 157,00 € | |||||||
Einmalige Eintrittsgebühr für Schützen aus anderen Schützenvereinen bei Vereinswechsel | 257,00 € | |||||||
Jahresbeitrag Schützenklasse bis Senioren | 90,00 € | |||||||
Jahresbeitrag Jugendliche (< 18 Jahren) | 45,00 € | |||||||
Große Schießscheibe | 0,50 € | |||||||
elektr. Schießanlage, Schießscheibe pauschal pro Benutzung | 0,50 € | |||||||
KK-Schießscheibe im Scheibenkasten | 0,25 € | |||||||
Kleine Schießscheibe | 0,15 € | |||||||
Ersatzzahlung für nicht geleistete Arbeitseinsatzstunde (4 Stunden pro Jahr sind Pflicht bis zum Erreichen des 75. Lebensjahres [ausgenommen von der Pflicht sind Vorstandsmitglieder]) |
7,50 € | |||||||
Wettkampfstartgeld | 3,50 € | |||||||
Schießen für Gastschützen pro Stunde | 15,00 € | |||||||
Schießen für Gastschützengruppen pro Bahn und Stunde | 25,00 € |
Die Jahresversicherung für sämtliche Mitglieder richtet sich nach der
Gebührenordnung des Schützenkreises 5 und des Sächsischen Schützenbundes e. V.